StrAuS: StrukturAufbau und Sensibilisierung zum neuen FachkräfteEinwanderungsGesetz

Das neue FachkräfteEinwanderungsGesetz, das ab 1. März 2020 gültig ist, erleichtert es Fachkräften aus Drittstaaten, zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen. Bei Vorlage eines konkreten Arbeitsplatzangebotes können Unternehmen zudem bei der zuständigen Ausländerbehörde ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren für (potenzielle) neue Mitarbeitende beantragen. Das Verfahren reduziert die Dauer des Einreiseprozess.

Die Chancen, die sich durch dieses Verfahren für die Region Braunschweig-Wolfsburg ergeben, sollen bestmöglich genutzt werden.