FAMILIENNACHZUG

Leben Sie bereits in Deutschland und möchten Sie, dass ihre Familie nachkommt, müssen Sie sich an Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Heimatland wenden.

Ein Familiennachzug ist grundsätzlich nur für die „Kernfamilie“ möglich. Hierzu zählen Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder.

Wie kann meine Familie nachkommen?

  • Ehegatten, Lebenspartner und Kinder müssen in ihrem Heimatland ein Visum zum „Zweck der Familienzusammenführung“ beantragen.
  • Zuständig ist die jeweilige örtliche Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland
  • Das Visum hat in der Regel eine Laufzeit von 90 Tagen.

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