VISUM BEANTRAGEN
Ein Visum wird zur Berechtigung der Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland benötigt. Dies muss grundsätzlich durch den Antragssteller bzw. die Antragsstellerin in seinem bzw. ihrem Heimatland beantragt werden. Weiterführende Informationen finden Sie auch auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Wer benötigt ein Visum?
Kein Visum benötigen Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union (EU), Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz. Staatsangehörige anderer Länder müssen grundsätzlich vor ihrer Einreise ein Visum beantragen.
Ausnahmen
Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen alleine für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Sie dürfen sich maximal 90 Tage pro Halbjahr visumsfrei im Land aufhalten, aber keinen Beruf ausüben. Der benötigte Aufenthaltstitel kann nach der Einreise in einer deutschen Ausländerbehörde beantragt werden:
- Australien (sowie Kokosinseln, Nordfolkinseln, Weihnachtsinseln),
- Israel,
- Japan,
- Kanada,
- Korea (Republik Korea, Südkorea),
- Neuseeland (einschließlich Cookinseln, Niue, Tokelau),
- Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Guam, Puerto Rico)
Welches Visum benötige ich für eine Erwerbstätigkeit oder eine Ausbildung?
Für einen längerfristigen Aufenthalt (d.h. über 90 Tage) benötigen Sie ein nationales Visum. Vor der Aufnahme einer Beschäftigung/Ausbildung benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, der Ihnen die Beschäftigung erlaubt.