Aufenthaltstitel
Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder Islands, Liechtensteins, Norwegens sowie der Schweiz besitzen und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen die Erlaubnis für einen langfristigen Aufenthalt.
Welcher Aufenthaltstitel ist der Richtige?
- Aufenthaltserlaubnis
Befristeter Titel, welcher an einen bestimmten Zweck gebunden ist (Ausbildung, Erwerbstätigkeit) - Niederlassungserlaubnis
Unbefristeter Titel, welcher Ihnen erlaubt, einen Beruf auszuüben. Voraussetzungen dafür sind: Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren, gesicherter Lebensunterhalt, keine Vorstrafen, Arbeitsplatznachweis, ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache, Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung, fester Wohnsitz in Deutschland - Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
Unbefristeter Titel, welcher Ihnen erlaubt, einen Beruf auszuüben. Die Voraussetzungen sind ähnlich der Niederlassungserlaubnis. Zudem bekommen Sie das Recht in anderen EU-Staaten einen befristeten Aufenthaltstitel zu erwirken. - Blaue Karte EU:
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, der den langfristigen Aufenthalt sowie die dauerhafte Erwerbstätigkeit hochqualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern innerhalb von EU-Mitgliedsstaaten erleichtert.
Er ist befristet auf maximal 4 Jahre und lässt sich unter bestimmten Bedingungen verlängern.