Aufenthaltstitel

Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder Islands, Liechtensteins, Norwegens sowie der Schweiz besitzen und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen die Erlaubnis für einen langfristigen Aufenthalt.

 

Welcher Aufenthaltstitel ist der Richtige?

  1.  Aufenthaltserlaubnis
    Befristeter Titel, welcher an einen bestimmten Zweck gebunden ist (Ausbildung, Erwerbstätigkeit)
  2. Niederlassungserlaubnis
    Unbefristeter Titel, welcher Ihnen erlaubt, einen Beruf auszuüben. Voraussetzungen dafür sind: Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren, gesicherter Lebensunterhalt, keine Vorstrafen, Arbeitsplatznachweis, ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache, Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung, fester Wohnsitz in Deutschland
  3. Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
    Unbefristeter Titel, welcher Ihnen erlaubt, einen Beruf auszuüben. Die Voraussetzungen sind ähnlich der Niederlassungserlaubnis. Zudem bekommen Sie das Recht in anderen EU-Staaten einen befristeten Aufenthaltstitel zu erwirken.
  4. Blaue Karte EU:
    Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, der den langfristigen Aufenthalt sowie die dauerhafte Erwerbstätigkeit hochqualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern innerhalb von EU-Mitgliedsstaaten erleichtert.
    Er ist befristet auf maximal 4 Jahre und lässt sich unter bestimmten Bedingungen verlängern.

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