Bewerbungsunterlagen
Brauchen Sie Unterstützung bei der Bewerbung?
Wir geben Ihnen Tipps zu Ihren Bewerbungsunterlagen, bereiten Sie auf Bewerbungsgespräche vor und informieren Sie, wer Bewerbungstrainings durchführt.
Welche Unterlagen sollte meine Bewerbung enthalten?
Bewerbungsunterlagen:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnisse, Praktikumsbelege, Zertifikate, Qualifikationen
Anschreiben
Das Bewerbungsanschreiben sollte nicht mehr als eine DIN-A4-Seite umfassen. In dem Anschreiben haben Sie die Möglichkeit, einen ersten Eindruck von sich zu vermitteln und zum Beispiel darauf einzugehen, wie Sie auf das Unternehmen gekommen sind, was Sie an dem Beruf interessiert und warum Sie gern in der Firma arbeiten möchten. Zudem sollten Sie Ihre Berufserfahrung, Ihre Qualifikationen sowie Ihre persönlichen Stärken darstellen. Wichtig ist dabei, dass die Inhalte auf die zu besetzende Stelle passen, Sie stets ehrlich bleiben und das Anschreiben am Ende von Ihnen unterschrieben wird.
Lebenslauf
Der Lebenslauf wird in der Regel in einer tabellarischen Form sowie chronologischen Reihenfolge erstellt und teilt sich grob in vier Blöcke auf:
- Persönliche Daten
- Schulische und berufliche Ausbildung
- Berufserfahrung
- Besondere Kenntnisse und Qualifikationen
Bitte achten Sie darauf, dass Sie innerhalb der einzelnen Stationen möglichst lückenlose Angaben machen und den Lebenslauf am Ende inklusive Orts- und Datumsangabe unterschreiben.
Zeugnisse
Ihren Bewerbungsunterlagen sollten Sie alle relevanten Zeugnisse hinzufügen. Hierzu zählen zum Beispiel Zeugnisse aus der Berufsausbildung sowie Ihre Abschlusszeugnisse aus der Schule und der Universität. Auch Arbeitszeugnisse und Referenzen von ehemaligen Arbeitgebern sind für das Unternehmen, bei dem Sie sich bewerben, von Interesse. Ihre Zeugnisse sollten Sie als beglaubigte Kopie und ins Deutsche übersetzt mitschicken, damit das Unternehmen Ihre Leistungen auch versteht.
Beachten Sie dabei, dass viele Berufsausbildungen und Hochschulabschlüsse aus dem Ausland in Deutschland erst ein Verfahren zur Anerkennung durchlaufen müssen.